
Fördermöglichkeiten für Ihre Lichtsanierung
1. BEG EM – Bundesförderung für effiziente Gebäude (Einzelmaßnahmen)
Zielgruppe: Unternehmen
Förderhöhe:
- 15 % Zuschuss auf Investitionen
- 50 % Zuschuss auf Fachplanung (mit Energieeffizienz-Experten)
Voraussetzungen:
- Gebäude muss beheizt sein
- Mindestinvestition 2.000 € netto
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
- Antragstellung vor Projektbeginn über bafa.de
2. Kommunalrichtlinie (BMWK)
Zielgruppe: Kommunen und gemeinnützige Organisationen
Förderhöhe:
- 25 % bis 40 % Zuschuss
- Bis zu 55 % für finanzschwache Kommunen oder Regionen im Strukturwandel
Förderfähige Maßnahmen:
- Innen- und Außenbeleuchtung
- Straßenbeleuchtung
- Lichtsteuerung, Demontage, Entsorgung, Planung
- Antragstellung über das easy-Online-Portal
- Weitere Infos auf klimaschutz.de
3. EEW – Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Zielgruppe: Unternehmen
Förderhöhe:
- Bis zu 40 % Zuschuss
- +10 % Bonus für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Voraussetzungen:
- Mindestens 50 % Energieeinsparung gegenüber Altanlage
- Lebensdauer der neuen LED-Anlage ≥ 40.000 Betriebsstunden
- Antragstellung vor Projektbeginn über bafa.de