
Verbot klassischer Leuchtmittel
Welche Lampentypen sind vom Verbot für Leuchtstofflampen betroffen?Das Verbot betrifft zahlreiche herkömmliche Leuchtstofflampen, insbesondere T5- und T8-Röhren sowie quecksilberhaltige Entladungslampen. Die Produktion und der Vertrieb dieser Lichtquellen werden gemäß EU-Richtlinien schrittweise eingestellt.

Welche Vorteile bietet eine Umstellung auf moderne LED-Beleuchtung?
- Technologisch auf dem neuesten StandLED-Komponenten arbeiten auf hohem technischem Niveau und erfüllen moderne Sicherheitsanforderungen.
- Flexibel und anpassungsfähigLED-Systeme lassen sich individuell auf neue Lichtanforderungen und Nutzungskonzepte abstimmen.
- Zukunftsorientierte VernetzungDank integrierbarer Steuerungstechnik sind smarte Lichtmanagementlösungen realisierbar.
- Effizient und wartungsarmLEDs bieten eine hohe Lichtausbeute, arbeiten zuverlässig über viele Jahre hinweg und senken dabei die Betriebskosten deutlich.
- Komplettlösung aus einer HandVon der Planung bis zur Umsetzung erhalten Sie alles aus einer Quelle – inklusive umfassender Garantie für maximale Investitionssicherheit.
- Attraktive FördermöglichkeitenIm Unterschied zu einfachen Retrofit-Lösungen profitieren vollständige LED-Sanierungen häufig von staatlichen Förderprogrammen.
Verbot klassischer Leuchtmittel – Auslaufdaten im Überblick
Die Europäische Union setzt mit der Ökodesign- und RoHS-Richtlinie gezielte Maßnahmen zur Reduktion energieintensiver und umweltschädlicher Leuchtmittel um. In mehreren Stufen werden verschiedene Lampentypen vom Markt genommen:
Bereits seit dem 1. September 2021
- Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät (CFL-i)
- T2- und T7-Leuchtstofflampen (7 mm Durchmesser)
- T12- und T38-Leuchtstofflampen (38 mm Durchmesser)Norm: EU-Ökodesign-Verordnung 2019/2020
Seit dem 25. Februar 2023
- Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät (CFL-ni)
- Longlife-Leuchtstoffröhren mit einer Lebensdauer über 25.000 Stunden
- Ringförmige Leuchtstofflampen (T5/T16, 16 mm Durchmesser)
- Natriumdampflampen mit verbessertem Farbwiedergabeindex (CRI > 60, ≤ 105 W)Norm: RoHS-Richtlinie
Seit dem 25. August 2023
- T8/T26-Leuchtstofflampen (26 mm Durchmesser)
- T5/T16-Leuchtstofflampen (16 mm Durchmesser)Norm: RoHS-Richtlinie
Ab dem 25. Februar 2025
- Ringförmige Leuchtstofflampen vom Typ R T9 (29 mm Durchmesser)Norm: RoHS-Richtlinie
Ab dem 25. Februar 2027
- Natriumdampflampen mit CRI > 80 und einer Leistung ≤ 105 W
- Halogenmetalldampflampen (Typ HI)Norm: RoHS-Richtlinie